Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB´s
dasMeerchen
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und dieSeeSucht
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(im Weiteren als Ferienunterkunft bezeichnet)
Lieber Gast!
Wir freuen uns Sie in unseren Ferienunterkünften begrüßen zu können. Wir werden uns alle
Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch,
dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Vertrages
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Internet-Buchung oder
telefonische (formlos) oder schriftliche (formlos) Buchung annehmen und Sie hierüber durch die
Übersendung einer Buchungsbestätigung informieren.
Die Buchungsbestätigung berechtigt Sie zum Bezug der Ferienunterkunft - deshalb bitte
sorgfältig aufbewahren und mitnehmen!
Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
Die Übernahme der unveränderten Buchungsbestätigung durch Dritte (per Post, Fax oder E-
Mail) ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem
Hauptmieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt hat.
2. An- und Abreise
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17.00 Uhr und endet
am Abreisetag um 10.00 Uhr (spätere Abreise auf Anfrage). Sollte die Anreise später als 18.00
Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen. Das Ferienhaus ist bei
Abreise in besenreinen Zustand zu übergeben. Näheres regelt die Hausordnung.
3. Leistungen & Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Der
Mietvertrag umfasst das Ferienhaus wie auf der Homepage oder im schriftlichen Angebot
beschrieben.
Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.
Im Mietpreis sind die Miete sowie Wasserkosten, Kosten der Müllentsorgung, Abgaben und die
derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Kosten für die Endreinigung, Kosten
für den verbrauchsabhängigen Strom, wie Inanspruchnahme von weiteren Leistungen wie
Wäschepaket, Brennholz, Saunanutzung usw. sind separat ausgewiesen.
Das Ferienhaus darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen (einschließlich aller Kinder)
als in der Buchungsbestätigung angegeben, bewohnt werden.
Maximal 2 Hunde mit einer Schulterhöhe von max. 50cm sind in unseren Ferienunterkünften
innerhalb der Maximalbelegung erlaubt, bedürfen aber der Anmeldung und gelten erst mit der
Buchungsbestätigung als schriftlich vereinbart. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Hunde
eine gesonderte Endreinigung berechnen. Weitere Kosten fallen für Ihre Hunde bei uns nicht
an!
3.1. Kurtaxe
Eine ggfs. anfallende Kurtaxe ist bei der Gemeinde vor Ort zu entrichten. Derzeit wird durch das
Amt Langballig KEINE Kurtaxe erhoben.
4. Zahlung
Der komplette Mietpreis ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.
Die Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtmietpreises inkl. Kaution ist innerhalb von 10
Werktagen auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen. Die
Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 14 Tage sein, ist der
gesamte Betrag sofort zu entrichten.
Happy FIX Aktionsrate: Der mit Auswahl dieser Aktionsrate gewählte Sonderrabatt ist
verbunden mit der sofortigen Fälligkeit des Gesamtpreises. Ihre Buchung ist nicht stornier- und
reduzierbar! Der Gesamtpreis ist innerhalb von 5 Werktagen fällig. Bei Verzug kommt der
Rabattbetrag zur vollen Anwendung. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus
einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht.
Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, zum Beispiel
Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie zum
Beispiel schlechtes Wetter.
5. Reiserücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu
benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter
Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der
Endreinigung) zu entrichten. Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die
gleichen Bedingungen.
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ohne schriftliche Kündigung, bzw.
Reiserücktritt/Kündigung ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale
Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen, mindestens jedoch eine Gebühr in
Höhe von EUR 50,- ab Versand der Reservierungsbestätigung:
- nach erfolgter Anzahlung: 35 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes sind 100 % des Vertragspreises zu zahlen.
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigten Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des
Schreibens bei dem Vermieter.
Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienunterkunft 24 Stunden nach dem
Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht
dann nicht mehr.
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen kann sich der Mieter durch eine Reise-
Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung bei entsprechenden Anbietern
schützen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer REISERÜCKTRITTKOSTEN-VERSICHERUNG.
Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall oder Krankheit Ihre Reise nicht
antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen
einen großen Teil der Rücktrittskosten.
6. Auflösung des Mietvertrages
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder
politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die ggf. geleisteten Zahlungen abzüglich
eines Selbstbehaltes von 50,00 EUR erstattet und die Buchung storniert. Gegenseitige
Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.
7. Haftung
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Ferienunterkünfte und in
vollem Umfang für alle während seiner Mietdauer von ihm oder Mitreisenden oder Gästen
verursachten Schäden.
Bei Schäden ist der Vermieter oder eine andere hierfür benannte Person sofort zu
benachrichtigen. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu
regulieren.
Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu
tragen. Dafür werden die tatsächlich anfallenden Kosten, mindestens aber 100,00 EUR in
Rechnung gestellt.
Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden
die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Bitte auch
unsere in der Wohnung ausliegenden Hausregeln beachten.
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt den Vermieter zur
fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt
nicht gemindert.
Der Vermieter behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der
Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus
Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen wird seitens des Vermieters ausdrücklich keine Haftung übernommen:
dies gilt insbesondere wenn die Ferienunterkunft aus der die Gegenstände entwendet wurden,
unverschlossen war. Für Wertgegenstände, auch solcher die im Safe verwahrt wurden, wird
keine Haftung übernommen.
Das Parken von Fahrzeugen aller Art einschließlich dem Abstellen von Fahrrädern und sonstigen
Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung
durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienunterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung
entspricht, bzw. stellt er Funktionsmängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich
(spätestens jedoch nach 2 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus ggf.
entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden
von uns i.d.R. sofort beseitigt.
9. Schadensmeldung / Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden
Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden.
Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am
gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den
Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung
beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
10. Allgemeines / Ausstattung / Endreinigung
Bei unseren Ferienunterkünften handelt es sich um Nichtraucherräume, daher darf nur im
Freien geraucht werden, wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Da Sie Ihre Ferien bei uns in
einem Blockbohlenhaus in Holzbauweise verbringen, haben Sie bitte für die Regeln im Umgang
mit offenem Feuer Verständnis: Der Umgang mit offenem Feuer im Mietobjekt oder auf dem
zugehörigen Grundstück ist ausdrücklich nur für die sachgemäße Anwendung bereitgehaltener
Kamine und Saunen (zu verwenden ist ausschließlich bereitgestelltes Brennmaterial), sowie dem
Grill (nur mit handelsüblicher Holzkohle oder Holzbriketts) gestattet. Bei durch Zuwiderhandlung
entstandenen Schaden, übernimmt der Mieter die Haftung in vollem Umfange.
Die Stromversorgung erfolgt in unserem Häusern mit klimaneutralen Strom aus Wasserkraft. Es
stehen Ihnen für einen angenehmen Aufenthalt moderne Konvektionsheizkörper zur Verfügung,
Aufgrund der Baustruktur kann es in Kälteperioden zu erhöhtem Energieaufwand kommen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Celle.
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